Menschen, die mindestens den Pflegegrad 1 besitzen und sich nicht in einer stationären Einrichtung befinden, haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich nach § 45b SGB XI. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen, wie z.B.:
Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden, Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden.
Unterstützung im Haushalt, dazu zählt z.B.:
- Reinigen der Wohnung, des Hauses
- Waschen und Bügeln der Wäsche
- Pflege der Gardinen
- Versorgung der Blumen
- Versorgung von Haustieren
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wechseln der Bettwäsche
- Reinigen der Fenster
- Vorlesen von gewünschter Lektüre
- Einkaufsbesorgungen (allerdings dürfen wir NICHT gemeinsam mit unseren Kunden Einkaufen)
Betreuungsleistungen:
z.B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten usw.
Unser Team erfüllt selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben, ist hoch motiviert und mit voller Begeisterung für unsere Kunden da.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit den Kassen - Sie müssen somit nicht in Vorleistung gehen und haben keinen "Papierkram" zu erledigen.
Wir sind für Sie da nach unserem Leitsatz:
Menschen helfen Menschen
Ihr Team von
"Ihre Haushaltshelfer"